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Online-Schulung: Die neue Mantelverordnung (Planer und Landschaftsarchitekten)

Umgang mit Bodenaushub und Bodenabfällen

Zwei Teile innerhalb der sogenannten „Mantelverordnung“ sind für Planer und Landschaftsarchitetekten von wesentlicher, praktischer Bedeutung in Bezug auf die Ausschreibung und den Umgang mit Bauschutt und Bodenaushub: die Ersatzbaustoffverordnung, welche am 01.08.2023 in Kraft getreten ist und zum anderen die Bodenschutzverordnung. Letztere hat eine umfassende Erneuerung erfahren und wurde im Zuge der Reform in die Mantelverordnung eingebettet. Der Referent legt dar, welche Auswirkungen dies auf den Landschaftsbau hat und was Sie künftig beachten müssen.

Ist besonders interessant für

Landschaftsarchitekten / Planer / Unternehmer

Inhalte

  • Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen ergeben sich durch die Einführung der „Mantelverordnung“?
  • Änderungen innerhalb der Bodenschutzverordnung als neuer Teil der Mantelverordnung
  • Was konkret steckt hinter der Ersatzbaustoffverordnung?
  • Welche Auswirkungen hat die Rechtsanpassung für Landschaftsarchitekten, Bauleiter, Firmeninhaber und Kalkulatoren?
  • Ergänzende Informationen zu Transport, Lagerung und Aufbereitung von Bodenaushub